Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites
Seit 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein, über die Verbraucher Verträge abschließen können – etwa Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als 10 Beschäftigte sowie höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme haben. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter.
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